Wer ein Firmenauto hat, kann Dienstreisen mit dem Privatwagen nur unter engen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof anlässlich eines aktuellen Falls.
Wer ein Firmenauto hat, kann Dienstreisen mit dem Privatwagen nur unter engen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof anlässlich eines aktuellen Falls.

